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Der bayerische Staat hilft sofort

In den Medien gab es in den letzten Tagen verschiedene Ad-hoc Mitteilungen zu Soforthilfen für bayerische Unternehmen.

Leider nicht immer mit den wichtigen Details. Der bayerische Schutzschild besteht aus drei Programmen:
a) Soforthilfefonds
b) Ausweitung des Bürgschaftsrahmens für die LfA
c) Bayernfonds für Schlüsselunternehmen

Die „Soforthilfe“ hat sich schnell herumgesprochen. Hier gilt es maßvoll vorzugehen. Die bayerische Staatsregierung hat beim Soforthilfeprogramm den Hinweis aufgenommen, dass vor Inanspruchnahme des Programmes verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen ist. Die Antragstellung für die Soforthilfe ist einfach. Dafür reichen 15 Minuten.

Falls Sie sich aufgrund Ihrer geschäftlichen Vorhaben umfassend mit der Welt der Fördermittel auseinandersetzen wollen, sprechen Sie mich bitte per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ich stelle gerne den Kontakt zu unserem Fördermittel-Experten her.

Grüße aus dem Chiemgau

Alfons Breu

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alfons breu consulting
Jägerweg 5
83342 Tacherting

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Tel.: +49 (0)8621 648050
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